Versand und Zahlungsbedingungen
§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise: Rechnung per Vorkasse, Barzahlung bei Abholung, Kreditkarte, Paypal oder Lastschrift.
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.
(3) Bei Zahlung per Kreditkarte der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer
Kreditkarte reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an Sie versenden.
(4) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
(5) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf ihren Wunsch von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
(2) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(3) Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
(4) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(5) Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(6) Wenn der Verkäufer seine Lieferungsverpflichtung nicht einhalten kann, wer er dem Käufer so bald wie Mittelung machen. Sofern er die bestellte Menge nicht liefern kann ist berechtigt, eine geringere Menge zu liefern oder die Lieferung auszusetzen und / oder - nach Abstimmung mit dem Käufer - andere, gleichwertige oder gleichartige Produkte zu liefern.
(7) Sofern nicht schriftlich ein anderer Erfüllungsort für die Lieferung des Vertragsgegenstandes vereinbart wurde, gilt der Lagerplatz/Verarbeitungsraum des Verkäufers - oder ein anderer vom Verkäufer benannter Ort - als Lieferort.
(8) Bei Lieferungen ab 10 km fällt eine Mindestpauschale von 100 Euro Warenwert an. Diese Pauschale wird entsprechend erhöht bis 50 km - Warenwert 500 Euro.